Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ein Fortschritt, zusammenarbeiten ein Erfolg. // HENRY FORD

Service für die Payroll

Die enge Zusammenarbeit zwischen den Ressorts HR, Payroll, bAV-Dienstleister und den Versicherern legt nahe, alle bAV-spezifischen Daten synchron zu führen, um unnötige Rückfragen und damit Administrationszeiten zu vermeiden. Die jederzeitige und immer synchrone Datenverfügbarkeit für alle Beteiligten ist ein wichtiger Baustein, um als Unternehmen für die Zukunft effizient aufgestellt zu sein. Wieviel Ihrer Zeit verwenden Sie für das aufwendige Abstimmen der bAV-Verträge in den einzelnen Abteilungen?

Automatischer Dynamik- und BBG-Service

Erhöht sich der Beitrag durch die jährliche Dynamik und/oder die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), stellt das Portal automatisch die aktualisierte lohnbuchhalterische Beitragsaufspaltung der externen oder internen Lohnbuchhaltung innerhalb genau vorher definierter Fristen zur Verfügung.

Aktuelle Buchungsdaten

ePension liefert bei der Neueinrichtung von Verträgen und Veränderungen in Bestandsverträgen sämtliche bAV-spezifische Buchhaltungsinformationen nebst Beitragsaufspaltung automatisch. Nach Buchung in der Lohnbuchhaltung erfolgt die Historisierung im Lohnbuchhaltungsarchiv.

Schnittstellenfähigkeit

Der Transport der Buchungssätze in Ihre Abrechnungssoftware kann je nach Datenmenge unterschiedlich ausfallen:
Geringe Anzahl von Buchungssätzen: händische Eingabe
Mittlere und hohe Anzahl von Buchungssätzen: entweder über eine CSV-Importfunktion oder über eine individuell programmierte SOAP-Schnittstelle
Damit ist unser Portal zu allen gängigen Lohnbuchhaltungsprogrammen schnittstellenfähig.

Login für Lohnprüfungen

Bei einer anstehenden Lohnprüfung steht ein temporärer Prüfzugang für den Lohnprüfer zur Verfügung. Dieser auf spezielle Anforderungen einer Lohnprüfung eingerichtete Zugang erlaubt die Einsicht in alle für den Prüfer relevanten Daten und Dokumente.
Hierdurch werden Prüfzeiten erheblich verkürzt. Der Prüfbereich bAV muss damit nicht zwingend in den Räumen der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers stattfinden.